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§ 12 Tarifordnung für die Kantonsbibliothek Baselland - Nutzung der öffentlichen Bibliotheksräume

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§ 12 Tarifordnung für die Kantonsbibliothek Baselland · Nutzung der öffentlichen Bibliotheksräume

1. Die Nutzung der öffentlichen Bibliotheksräume, insbesondere hinsichtlich Essen, Trinken und Rauchen, wird in den Nutzungsbedingungen geregelt.

2. Tiere haben keinen Zutritt zu den Bibliotheksräumen. Ausgenommen sind Assistenzhunde.

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