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§ 11 Tarifordnung für die Kantonsbibliothek Baselland - Internetznutzung

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§ 11 Tarifordnung für die Kantonsbibliothek Baselland · Internetznutzung

1. Die Kantonsbibliothek stellt in ihren Räumlichkeiten einen kostenlosen Internetzugang zur Verfügung.

2. Es ist untersagt, das Internet für strafbare Handlungen zu nutzen.

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