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604.111 CH-BL

§ 10 Tarifordnung für die Kantonsbibliothek Baselland - Umgang mit Personendaten

Nutzung des Ausleihangebots
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§ 10 Tarifordnung für die Kantonsbibliothek Baselland · Umgang mit Personendaten

1. Die Kantonsbibliothek erhebt von den Benutzerinnen und Benutzern folgende Personendaten

a. Name und Vorname;

b. Geburtsdatum;

c. Wohnadresse;

d. Telefonnummer;

e. E-Mail-Adresse;

f. Sprache.

2. Zudem werden folgende Informationen erhoben

a. Ausleihen (Angaben zu Titel) und Reservierungen;

b. pendente Mahnungen, offene Gebühren und erfolgte Zahlungen;

c. Bemerkungen und Nachrichten an Benutzerinnen und Benutzer.

3. Die Daten werden ausschliesslich im Zusammenhang mit der Nutzung der Bibliothek bearbeitet.

4. Die Daten gemäss Abs. 2 werden wie folgt gelöscht

a. Die Ausleihdaten und die Daten zu Reservierungen werden 30 Tage nach der Rückgabe des Mediums gelöscht. Vorbehalten bleibt der Fall, dass sich die Benutzerin oder der Benutzer für die Speicherung der getätigten Ausleihen (Ausleihhistorie) entschieden hat.

b. Informationen zu erfolgten Zahlungen werden 5 Jahre nach der Bezahlung gelöscht.

c. Bemerkungen und Nachrichten an die Benutzerin oder den Benutzer werden nach der Erledigung des Falls gelöscht.

5. Die Daten gemäss Abs. 1 werden gelöscht, wenn während 3 Jahren keine Mitgliedschaft mehr besteht. Vorbehalten bleibt der Fall, dass ausgeliehene Medien nicht zurückgegeben worden sind oder Gebührenzahlungen ausstehend sind.

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