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601.116 CH-BL

§ 2 Tarifordnung Römerstadt Augusta Raurica - Reduzierter Eintritt

Eintrittspreise
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§ 2 Tarifordnung Römerstadt Augusta Raurica · Reduzierter Eintritt

1. Reduzierter Eintritt wird gewährt für (mit Nachweis)

a. Gruppen ab 10 Personen, pro Person

b. AHV-Bezügerinnen und Bezüger

c. Militärdienstleistende

d. Personen unter 18 Jahren mit Ausweis

e. Personen in Ausbildung unter 26 Jahren mit Ausweis

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