601.116
CH-BL
§ 2 Tarifordnung Römerstadt Augusta Raurica - Reduzierter Eintritt
Eintrittspreise
§ 2 Tarifordnung Römerstadt Augusta Raurica · Reduzierter Eintritt
1. Reduzierter Eintritt wird gewährt für (mit Nachweis)
a. Gruppen ab 10 Personen, pro Person
b. AHV-Bezügerinnen und Bezüger
c. Militärdienstleistende
d. Personen unter 18 Jahren mit Ausweis
e. Personen in Ausbildung unter 26 Jahren mit Ausweis