601.116
CH-BL
§ 12 Tarifordnung Römerstadt Augusta Raurica - Reduktion oder Erlass
Ausnahmen
§ 12 Tarifordnung Römerstadt Augusta Raurica · Reduktion oder Erlass
1. Sämtliche Gebühren können in begründeten Fällen (wirtschaftliche Lage, Zweck einer Veranstaltung) reduziert oder ganz gelassen werden. Es besteht kein Anspruch auf Reduktion oder Erlass.
2. Eine Reduktion oder ein Erlass ist ausgeschlossen, wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer von dritter Seite Zuwendungen (insbesondere Sponsoring) für eine Veranstaltung erhalten hat.
3. Zuständig für den Entscheid ist die Museumsleitung.