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KFGLPC
CH-BL
§ 6 Gesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG BL) - Eckwerte der Kulturförderung
Kulturförderung des Kantons
§ 6 Kulturförderungsgesetz, KFG BL · Eckwerte der Kulturförderung
1. Die Kulturförderung des Kantons basiert auf folgenden Eckwerten
a. Berücksichtigung der inhaltlichen Bedeutung kultureller Aktivitäten für die Öffentlichkeit sowie der Erhaltung und Pflege des kulturellen Erbes;
b. Förderung der Vielfalt der kulturellen Aktivitäten unter Berücksichtigung der verschiedenen künstlerischen Sparten;
c. Förderung der Vermittlung von Kunst und Kultur und des kulturellen Austauschs;
d. * Unterstützung und Förderung kultureller Aktivitäten an den Schulen;
e. * Gewährleistung von geeigneten Strukturen und transparenten Verfahren;
f. * Förderung der selbständigen kulturellen Betätigung und Abbau von Hindernissen zur Teilhabe am kulturellen Leben.