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600 KFGLPC CH-BL

§ 6 Gesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG BL) - Eckwerte der Kulturförderung

Kulturförderung des Kantons
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§ 6 Kulturförderungsgesetz, KFG BL · Eckwerte der Kulturförderung

1. Die Kulturförderung des Kantons basiert auf folgenden Eckwerten

a. Berücksichtigung der inhaltlichen Bedeutung kultureller Aktivitäten für die Öffentlichkeit sowie der Erhaltung und Pflege des kulturellen Erbes;

b. Förderung der Vielfalt der kulturellen Aktivitäten unter Berücksichtigung der verschiedenen künstlerischen Sparten;

c. Förderung der Vermittlung von Kunst und Kultur und des kulturellen Austauschs;

d. * Unterstützung und Förderung kultureller Aktivitäten an den Schulen;

e. * Gewährleistung von geeigneten Strukturen und transparenten Verfahren;

f. * Förderung der selbständigen kulturellen Betätigung und Abbau von Hindernissen zur Teilhabe am kulturellen Leben.

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