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600 KFGLPC CH-BL

§ 5 Gesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG BL) - Aufgaben der Gemeinden

Allgemeine Bestimmungen
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§ 5 Kulturförderungsgesetz, KFG BL · Aufgaben der Gemeinden

1. Die Gemeinden fördern die Kultur vor Ort, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden.

2. Sie beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an kulturellen Aktivitäten mit einer regionalen oder überregionalen Bedeutung.

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