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§ 15 Gesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG BL) - Kantonsmuseum

Kulturelles Grundangebot
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§ 15 Kulturförderungsgesetz, KFG BL · Kantonsmuseum

1. Das Kantonsmuseum befasst sich mit der Identität der Region und thematisiert diese in Ausstellungen und museumspädagogischen Aktionen durch Verknüpfung von Gegenwärtigem mit Vergangenem und Lokalem mit Globalem.

2. Es hat insbesondere folgende Aufgaben

a. Es sorgt zusammen mit der Kantonsarchäologie für die Wahrung und Pflege des Kulturerbes, indem es dieses dokumentiert und in eigenen Sammlungen erhaltet, erschliesst und erforscht.

b. Es dient der Wissens- und Kulturvermittlung.

c. Es berät Dritte, insbesondere Gemeinden, hinsichtlich der Einrichtung und des Betriebs lokaler Museen und koordiniert eine kantonsweite Museumspolitik.

3. Das Nähere regelt der Regierungsrat.

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