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600.11 KFVRPC CH-BL

§ 8 Verordnung über die Kulturförderung (Kulturförderverordnung, KFV) - Aufgaben und Organisation

Zeitgenössische Kultur- und Kunstförderung - Fachausschüsse BS/BL
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§ 8 Kulturförderverordnung, KFV · Aufgaben und Organisation

1. Die projektorientierte, spartenspezifische Förderung der professionellen Kreation und Produktion für die Region Basel wird in Kooperation mit dem für die Kunst- und Kulturförderung zuständigen Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt ausgerichtet.

2. Zu diesem Zweck setzen die beiden Kantone gemeinsame Fachausschüsse ein. Deren Aufgaben und Organisation werden in einer gemeinsamen Vereinbarung der beiden Kantone geregelt.

3. ...

4. Die Fachausschüsse oder einzelne Mitglieder können in ihrer Sparte zudem zur Beurteilung von Gesuchen, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich gehören, und für fachspezifische Expertisen beigezogen werden.

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