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600.11 KFVRPC CH-BL

§ 7 Verordnung über die Kulturförderung (Kulturförderverordnung, KFV) - Aufgaben

Zeitgenössische Kultur- und Kunstförderung - Fachkommissionen - Fachkommission Theater Board Augusta Raurica (Theater Board)
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§ 7 Kulturförderverordnung, KFV · Aufgaben

1. Das Theater Board hat insbesondere folgende Aufgaben

a. Es berät über das Programm des offiziellen Spielplans des Theater Augusta Raurica.

b. Es erstellt ein Nutzungs- und Betriebsreglement für die Bereiche Programm und Veranstaltungen, betriebliche und technische Organisation, Sicherheit sowie Vermietungstarife und setzt dieses um.

c. * Es sorgt für ein gutes Einvernehmen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern;

d. * Es oder einzelne Mitglieder können für fachspezifische Expertisen beigezogen werden.

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