600.11
KFVRPC
CH-BL
§ 7 Verordnung über die Kulturförderung (Kulturförderverordnung, KFV) - Aufgaben
Zeitgenössische Kultur- und Kunstförderung - Fachkommissionen - Fachkommission Theater Board Augusta Raurica (Theater Board)
§ 7 Kulturförderverordnung, KFV · Aufgaben
1. Das Theater Board hat insbesondere folgende Aufgaben
a. Es berät über das Programm des offiziellen Spielplans des Theater Augusta Raurica.
b. Es erstellt ein Nutzungs- und Betriebsreglement für die Bereiche Programm und Veranstaltungen, betriebliche und technische Organisation, Sicherheit sowie Vermietungstarife und setzt dieses um.
c. * Es sorgt für ein gutes Einvernehmen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern;
d. * Es oder einzelne Mitglieder können für fachspezifische Expertisen beigezogen werden.