§ 6 Verordnung über die Kulturförderung (Kulturförderverordnung, KFV) - Zusammensetzung und Organisation
§ 6 Kulturförderverordnung, KFV · Zusammensetzung und Organisation
1. Das Theater Board setzt sich aus 7 Mitgliedern wie folgt zusammen
a. Die Mitglieder verfügen über spezifische Fachkenntnisse oder ausgewiesene Interessen in den Bereichen Theater, Musik, Film oder kulturelle Openair-Veranstaltungen.
b. 2 Mitglieder sind Delegierte der Gemeinde Augst.
c. * Von Amts wegen gehören ihm die Leiterin oder der Leiter der Römerstadt Augusta Raurica und der Hauptabteilung Kulturförderung des Amts für Kultur an.
2. Der Regierungsrat wählt die 3 Fachmitglieder des Theater Board auf Antrag der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion für eine Amtszeit von 4 Jahren.
3. Im Übrigen konstituiert sich das Theater Board selbst.
4. Die Geschäftsführung des Theater Board obliegt den Hauptabteilungen Römerstadt Augusta Raurica und Kulturförderung des Amts für Kultur.