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600.11 KFVRPC CH-BL

§ 6 Verordnung über die Kulturförderung (Kulturförderverordnung, KFV) - Zusammensetzung und Organisation

Zeitgenössische Kultur- und Kunstförderung - Fachkommissionen - Fachkommission Theater Board Augusta Raurica (Theater Board)
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§ 6 Kulturförderverordnung, KFV · Zusammensetzung und Organisation

1. Das Theater Board setzt sich aus 7 Mitgliedern wie folgt zusammen

a. Die Mitglieder verfügen über spezifische Fachkenntnisse oder ausgewiesene Interessen in den Bereichen Theater, Musik, Film oder kulturelle Openair-Veranstaltungen.

b. 2 Mitglieder sind Delegierte der Gemeinde Augst.

c. * Von Amts wegen gehören ihm die Leiterin oder der Leiter der Römerstadt Augusta Raurica und der Hauptabteilung Kulturförderung des Amts für Kultur an.

2. Der Regierungsrat wählt die 3 Fachmitglieder des Theater Board auf Antrag der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion für eine Amtszeit von 4 Jahren.

3. Im Übrigen konstituiert sich das Theater Board selbst.

4. Die Geschäftsführung des Theater Board obliegt den Hauptabteilungen Römerstadt Augusta Raurica und Kulturförderung des Amts für Kultur.

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