600.11
KFVRPC
CH-BL
§ 5 Verordnung über die Kulturförderung (Kulturförderverordnung, KFV) - Aufgaben
Zeitgenössische Kultur- und Kunstförderung - Fachkommissionen - Fachkommission Kunst Basel-Landschaft (Fachkommission Kunst)
§ 5 Kulturförderverordnung, KFV · Aufgaben
1. Die Fachkommission Kunst hat insbesondere folgende Aufgaben
a. Sie berät über die Förderformate im Bereich der bildenden Kunst.
b. Sie beurteilt und beantragt Ankäufe und Atelierbesuche im Rahmen des Kunstkredits.
c. Sie beurteilt und beantragt Gesuche aus dem Bereich bildende Kunst mit einem Gesuchsbetrag über CHF 5‘000.-.
d. * Sie oder einzelne Mitglieder können zudem zur Beurteilung von Gesuchen aus dem Bereich bildende Kunst, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich gehören, sowie für fachspezifische Expertisen im Bereich bildende Kunst beigezogen werden.