§ 17 Verordnung über die Kulturförderung (Kulturförderverordnung, KFV) - Aufgaben des Kantonsmuseums
§ 17 Kulturförderverordnung, KFV · Aufgaben des Kantonsmuseums
1. Das Kantonsmuseum hat insbesondere folgende Aufgaben
a. Es vermittelt die Natur- und Kulturgeschichte der Region.
b. Es richtet permanente Ausstellungen ein und ändert diese.
c. Es führt Sonderausstellungen durch.
d. Es führt Veranstaltungen und museumspädagogische Aktionen durch.
e. Es bietet als ausserschulischer Lernort entsprechende Schulangebote an.
f. Es äufnet, unterhält und erschliesst zusammen mit der Kantonsarchäologie museale Sammlungen, inklusive Konservierung und Restaurierung ausgewählter Objekte.
g. Es überwacht und betreut die musealen Sammlungen hinsichtlich konservatorischer Aspekte.
h. Es begutachtet wissenschaftlich einzelne Sammlungsobjekte.
i. Es nimmt Informations- und Publikationstätigkeiten wahr.
j. Es führt gemeinsam mit der Kantonsarchäologie eine Fachbibliothek.
k. * Es orientiert sich an den Bedürfnissen von Nutzenden unterschiedlicher Altersgruppen, biografischer Voraussetzungen und kulturellen Interessen (Inklusion, Teilhabe, zeitgenössisches Kulturschaffen).