§ 16 Verordnung über die Kulturförderung (Kulturförderverordnung, KFV) - Aufgaben der Kantonsbibliothek
§ 16 Kulturförderverordnung, KFV · Aufgaben der Kantonsbibliothek
1. Die Kantonsbibliothek hat insbesondere folgende Aufgaben
a. Sie ist ein gesellschaftlicher und kultureller Treffpunkt sowie ein Ort der Begegnung.
b. Sie trägt mit Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen zu den kulturellen Aktivitäten des Kantons bei.
c. Ihr Buch- und Medienangebot ergänzt dasjenige der Schul- und Gemeindebibliotheken und enthält auch fremd- und mehrsprachige Angebote.
d. Sie dient der Wissens- und Kulturvermittlung und stellt Arbeits- und Leseplätze zur Verfügung.
e. Sie fördert die Lese-, Informations- und Medienkompetenz aller Altersgruppen sowie die Buch- und Lesekultur.
f. Sie bietet neue Medien und Informationsträger an und ermöglicht den Zugang zu globalen Informationsquellen.
g. Sie pflegt Kontakte mit anderen Bibliotheken sowie verwandten Institutionen und vertritt den Kanton in interkantonalen und nationalen Bibliotheksgremien.
2. Die Kantonsbibliothek ist für alle Personen nutzbar und bietet grosszügige Öffnungszeiten an. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen von Nutzenden unterschiedlicher Altersgruppen, biografischer Voraussetzungen und kulturellen Interessen (Inklusion, Teilhabe, zeitgenössisches Kulturschaffen).