600.11
KFVRPC
CH-BL
§ 10a Verordnung über die Kulturförderung (Kulturförderverordnung, KFV) - Förderung der kulturellen Teilhabe und Inklusion
Zeitgenössische Kultur- und Kunstförderung - Förderung durch kantonale Behörden
§ 10a Kulturförderverordnung, KFV · Förderung der kulturellen Teilhabe und Inklusion
1. Die Hauptabteilung Kulturförderung des Amts für Kultur kann Vorhaben zur Stärkung der Teilhabe der Bevölkerung am kulturellen Leben unterstützen und wenn nötig gezielte Fördermassnahmen ergreifen.