Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
571.12 AfWWOfFF CH-BL

§ 5 Vereinbarung über das Amt für Wald und Wild beider Basel (AfWW beider Basel) - Personalkostenentschädigungen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Vereinbarung über das Amt für Wald und Wild beider Basel (AfWW beider Basel) · Personalkostenentschädigungen

1. Der Kanton Basel-Stadt entrichtet dem Kanton Basel-Landschaft einen jährlichen Pauschalbeitrag an die Kosten desjenigen Amtspersonals, das für den Kanton Basel-Stadt tätig ist.

2. Der Pauschalbeitrag wird aufgrund des geschätzten Arbeitsaufwandes von den Regierungsräten der beiden Kantone vereinbart.

← § 4 Vereinbarung über das Amt für Wald und Wild beider Basel (AfWW beider Basel) Grundsätze § 6 Vereinbarung über das Amt für Wald und Wild beider Basel (AfWW beider Basel) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →