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570.12 CH-BL

§ 6 Verordnung über die Investitionskredite in der Forstwirtschaft - Inkrafttreten

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§ 6 Verordnung über die Investitionskredite in der Forstwirtschaft · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1999 in Kraft.

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