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570.11 CH-BL

§ 3 Kantonale Waldverordnung (kWaV) - Rodungsgesuch

Rodung (Art. 4-9 WaG)
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§ 3 kWaV · Rodungsgesuch

1. Das Rodungsgesuch ist dem Forstamt einzureichen.

2. Der Rodungsersatz ist im Rodungsgesuch auszuweisen.

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