570.1
CH-BL
§ 2 Dekret über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald - Gesuch
§ 2 Dekret über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald · Gesuch
1. Das Gesuch ist spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung beim Gemeinderat oder, wenn mehrere Einwohnergemeinden betroffen sind, beim Forstamt beider Basel einzureichen.
2. Ist der Gemeinderat für die Bewilligung zuständig, hört er vorher die Revierförsterin oder den Revierförster an.