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566.1 CH-BL

§ 8 Dekret über explosionsgefährliche Stoffe - Gebühren

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§ 8 Dekret über explosionsgefährliche Stoffe · Gebühren

1. Die Gebühren betragen

a. Verkaufsbewilligungen: 20-200 Fr.

b. Prüfungen betreffend Sprengausweise: 20-200 Fr.

c. Sprengausweise: 20 Fr.

d. Erwerbsscheine betreffend Sprengmittel

1. für Grossverbraucher: 40 Fr.

2. für Kleinverbraucher: 10 Fr.

e. Erwerbsscheine betreffend pyrotechnische Gegenstände: 20 Fr.

f. besondere Kontrollen: 50-200 Fr.

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