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566.1 CH-BL

§ 7 Dekret über explosionsgefährliche Stoffe - Historische Anlässe

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§ 7 Dekret über explosionsgefährliche Stoffe · Historische Anlässe

1. Die fachgerechte Verwendung von Schiess- und Schwarzpulver bei historischen Anlässen wie Banntag, Barbaraschiessen usw. ist erlaubt.

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