566.1
CH-BL
§ 7 Dekret über explosionsgefährliche Stoffe - Historische Anlässe
§ 7 Dekret über explosionsgefährliche Stoffe · Historische Anlässe
1. Die fachgerechte Verwendung von Schiess- und Schwarzpulver bei historischen Anlässen wie Banntag, Barbaraschiessen usw. ist erlaubt.