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566.1 CH-BL

§ 10 Dekret über explosionsgefährliche Stoffe - Inkrafttreten

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§ 10 Dekret über explosionsgefährliche Stoffe · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch den Bundesrat.

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