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564.1 CH-BL

§ 7 Verordnung über den Vollzug der eidgenössischen Preisvorschriften - Inkrafttreten

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§ 7 Verordnung über den Vollzug der eidgenössischen Preisvorschriften · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1987 in Kraft.

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