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563.1 CH-BL

§ 10 Dekret zum Bundesgesetz über das Messwesen - Inkrafttreten

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§ 10 Dekret zum Bundesgesetz über das Messwesen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1985 in Kraft. Paragraph 3 bedarf der Genehmigung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes.

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