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562.3 IVTHAOTC CH-BL

Art. 4 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) - Aufgaben und Kompetenzen

Interkantonales Organ
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Art. 4 IVTH · Aufgaben und Kompetenzen

1. Das Interkantonale Organ ist insbesondere zuständig für

a. den Erlass von Vorschriften bezüglich Anforderungen an Bauwerke (Art. 6);

b. den Erlass von Richtlinien zum Vollzug von Vorschriften über das Inverkehrbringen von Produkten (Art. 7 und 8);

c. den Erlass von Vorschriften über das Inverkehrbringen von Produkten (Art. 9);

d. die Koordination seiner Tätigkeit mit dem Bund.

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