562.3
IVTHAOTC
CH-BL
Art. 4 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) - Aufgaben und Kompetenzen
Interkantonales Organ
Art. 4 IVTH · Aufgaben und Kompetenzen
1. Das Interkantonale Organ ist insbesondere zuständig für
a. den Erlass von Vorschriften bezüglich Anforderungen an Bauwerke (Art. 6);
b. den Erlass von Richtlinien zum Vollzug von Vorschriften über das Inverkehrbringen von Produkten (Art. 7 und 8);
c. den Erlass von Vorschriften über das Inverkehrbringen von Produkten (Art. 9);
d. die Koordination seiner Tätigkeit mit dem Bund.