Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
562.3 IVTHAOTC CH-BL

Art. 11 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) - Publikation der Vorschriften und Richtlinien

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 IVTH · Publikation der Vorschriften und Richtlinien

1. Die Kantone sorgen für die Publikation der vom Interkantonalen Organ erlassenen Vorschriften und Richtlinien gemäss ihren Bestimmungen.

← Art. 10 IVTH Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) - Zweck und Inhalt Art. 12 IVTH →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →