562.3
IVTHAOTC
CH-BL
Art. 10 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) - Verteilung der Kosten
Finanzen
Art. 10 IVTH · Verteilung der Kosten
1. Die Kosten der Tätigkeit des Interkantonalen Organs, seines Sekretariats und der Fachkommissionen werden von den an der Vereinbarung teilnehmenden Kantonen entsprechend ihrer Einwohnerzahl anteilsmässig getragen.