562.1
CH-BL
§ 3 Dekret betreffend das Verfahren bei Gewährleistung im Viehhandel
§ 3 Dekret betreffend das Verfahren bei Gewährleistung im Viehhandel
1. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu publizieren und tritt auf 1. Januar 1912 in Kraft.