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562.1 CH-BL

§ 3 Dekret betreffend das Verfahren bei Gewährleistung im Viehhandel

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§ 3 Dekret betreffend das Verfahren bei Gewährleistung im Viehhandel

1. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu publizieren und tritt auf 1. Januar 1912 in Kraft.

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