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CH-BL
§ 2 Gesetz über die Erhebung einer Gasttaxe (Gasttaxengesetz) - Ziele
§ 2 Gasttaxengesetz · Ziele
1. Die Erhebung der Gasttaxe und die damit finanzierten Leistungen dienen folgenden Zielen
a. der Schaffung von Anreizen für den Aufenthalt von Gästen;
b. die Aufwertung von Anziehungspunkten und Angeboten;
c. der Förderung von Veranstaltungen;
d. der Erteilung von Informationen an Gäste im Kantonsgebiet.