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548 CH-BL

§ 2 Gesetz über die Erhebung einer Gasttaxe (Gasttaxengesetz) - Ziele

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§ 2 Gasttaxengesetz · Ziele

1. Die Erhebung der Gasttaxe und die damit finanzierten Leistungen dienen folgenden Zielen

a. der Schaffung von Anreizen für den Aufenthalt von Gästen;

b. die Aufwertung von Anziehungspunkten und Angeboten;

c. der Förderung von Veranstaltungen;

d. der Erteilung von Informationen an Gäste im Kantonsgebiet.

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