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547 RTGLJRLGR CH-BL

§ 10 Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und den Sonntagsverkauf (Ruhetagsgesetz, RTG) - Verhältnis zur eidgenössischen Arbeitsgesetzgebung

Vollzugs- und Strafbestimmungen
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§ 10 Ruhetagsgesetz, RTG · Verhältnis zur eidgenössischen Arbeitsgesetzgebung

1. Öffentliche Ruhetage gemäss § 2, welche nicht auf einen Sonntag fallen, sind im Sinne der eidgenössischen Arbeitsgesetzgebung den Sonntagen gleichgestellt.

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