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RTGLJRLGR
CH-BL
§ 10 Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und den Sonntagsverkauf (Ruhetagsgesetz, RTG) - Verhältnis zur eidgenössischen Arbeitsgesetzgebung
Vollzugs- und Strafbestimmungen
§ 10 Ruhetagsgesetz, RTG · Verhältnis zur eidgenössischen Arbeitsgesetzgebung
1. Öffentliche Ruhetage gemäss § 2, welche nicht auf einen Sonntag fallen, sind im Sinne der eidgenössischen Arbeitsgesetzgebung den Sonntagen gleichgestellt.