547.11
RTVRGR
CH-BL
§ 6 Verordnung über die öffentlichen Ruhetage und den Sonntagsverkauf (Ruhetagsverordnung, RTV) - Vollzug der Strafbestimmungen
§ 6 Ruhetagsverordnung, RTV · Vollzug der Strafbestimmungen
1. Für Verwarnungen oder Bussen bei Verstössen gegen dieses Gesetz ist der Gemeinderat jener Gemeinde zuständig, auf deren Gebiet gegen das Ruhegebot verstossen worden ist.