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546 GTaPCGaP CH-BL

§ 9 Gesetz über den Betrieb von Taxis und anderen gewerbsmässigen Personentransporten (GTaP) - Unzulässige Kundenwerbung

Ausübung des Gewerbes
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§ 9 GTaP · Unzulässige Kundenwerbung

1. Untersagt ist

a. das Publikum durch Zurufe oder auf ähnliche Weise zu Taxifahrten anzulocken;

b. das Befahren der Strasse ohne bestimmtes Fahrziel, lediglich zur Kundenwerbung.

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