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546 GTaPCGaP CH-BL

§ 2bis Gesetz über den Betrieb von Taxis und anderen gewerbsmässigen Personentransporten (GTaP) - Ausserkantonale Bewilligungen

Bewilligungsverfahren
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§ 2bis GTaP · Ausserkantonale Bewilligungen

1. Keine Bewilligungspflicht besteht, wenn eine gleichwertige Bewilligung aus einem anderen Kanton vorliegt.

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