Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
546 GTaPCGaP CH-BL

§ 1 Gesetz über den Betrieb von Taxis und anderen gewerbsmässigen Personentransporten (GTaP) - Grundsatz, Zweck

Geltungsbereich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 GTaP · Grundsatz, Zweck

1. Dieses Gesetz regelt das Taxigewerbe sowie andere Formen von gewerbsmässigen Personentransporten. Es dient dem Schutz der Fahrgäste sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit.

Gesetz über den Betrieb von Taxis und anderen gewerbsmässigen Personentransporten (GTaP) - Grundsatz, Zweck § 2 GTaP →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →