Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

§ 8 Taxi-Tarifordnung · Fernfahrten

1. Die Taxen für Fernfahrten (über 30 km einfache Fahrt) können berechnet werden nach Spezialtarif.

2. Fahrten für besondere Anlässe: Die Taxen für Hochzeitsfahrten, Alteleutefahrten, Fahrten von Kindern ohne erwachsene Begleitperson usw. können berechnet werden nach Spezialtarif.

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