546.112
CH-BL
§ 7 Taxi-Tarifordnung - Leerfahrten
§ 7 Taxi-Tarifordnung · Leerfahrten
1. Im Umkreis von 2 km, vom Sitz der Taxifirma aus gerechnet, dürfen keine Leerkilometer berechnet werden.
2. Bei Fahrten ausserhalb dieses Umkreises dürfen Leerkilometer nur für diejenigen Strecken berechnet werden, auf welchen Hin- und Rückfahrten mit leerem Fahrzeug erfolgen.