Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

§ 7 Taxi-Tarifordnung · Leerfahrten

1. Im Umkreis von 2 km, vom Sitz der Taxifirma aus gerechnet, dürfen keine Leerkilometer berechnet werden.

2. Bei Fahrten ausserhalb dieses Umkreises dürfen Leerkilometer nur für diejenigen Strecken berechnet werden, auf welchen Hin- und Rückfahrten mit leerem Fahrzeug erfolgen.

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