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546.112 CH-BL

§ 4 Taxi-Tarifordnung - Warentransporte

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§ 4 Taxi-Tarifordnung · Warentransporte

1. Es wird immer, ohne oder mit Begleitung des Auftraggebers, berechnet

a. Grundtaxe: 20.00 Fr.

b. pro km: 3.90 Fr.

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