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546.112 CH-BL

§ 10 Taxi-Tarifordnung - Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 10 Taxi-Tarifordnung · Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts

1. Diese allgemein verbindliche Tarifordnung tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft.

2. Die Taxi-Verordnung vom 23. Januar 1995 wird aufgehoben.

3. Künftige Anpassungen können beantragt werden, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise sich um mindestens 5 Punkte verändert hat. Basis ist der Index per Oktober 2008 (105.7, Mai 2000 = 100 Punkte) oder wenn erheblich gestiegene, sachlich nachvollziehbare Mehrkosten der Taxibetriebe für eine Anpassung der Tarife sprechen.

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