546.112
CH-BL
§ 10 Taxi-Tarifordnung - Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts
§ 10 Taxi-Tarifordnung · Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts
1. Diese allgemein verbindliche Tarifordnung tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft.
2. Die Taxi-Verordnung vom 23. Januar 1995 wird aufgehoben.
3. Künftige Anpassungen können beantragt werden, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise sich um mindestens 5 Punkte verändert hat. Basis ist der Index per Oktober 2008 (105.7, Mai 2000 = 100 Punkte) oder wenn erheblich gestiegene, sachlich nachvollziehbare Mehrkosten der Taxibetriebe für eine Anpassung der Tarife sprechen.