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Fahrten

10 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Landschaft
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Inhaltsübersicht (10)

Gesetzestext (10 Artikel)

1. bis 10 km am Tage (06.00-20.00 Uhr)

a. mit 1 und mehr Personen, Grundtaxe: 7.00 Fr.

b. Taxe 1, pro km: 4.30 Fr.

2. über 10 km am Tage (06.00-20.00 Uhr)

a. mit 1 und mehr Personen, Grundtaxe: 7.00 Fr.

b. Taxe 2, pro km: 4.50 Fr.

3. bei Nacht (20.00-06.00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen

a. mit 1 und mehr Personen, Grundtaxe: 7.00 Fr.

b. Taxe 2, pro km: 4.50 Fr.

1. Wartezeiten, pro Stunde: 80.00 Fr.

1. Es wird immer, ohne oder mit Begleitung des Auftraggebers, berechnet

a. Grundtaxe: 20.00 Fr.

b. pro km: 3.90 Fr.

1. Zwei Gepäckstücke sowie Kinderwagen sind taxfrei.

2. Bei mehr als zwei Gepäckstücken und anderen Gegenständen, welche auf dem Gepäckträger oder in anderer Weise auf der Aussenseite des Taxis befördert werden müssen, ist anzuwenden Taxe 2.

1. Zur Feststellung der einzuschaltenden Taxe werden die Strassenkilometer ab festem Standort des bestellten Taxis gerechnet.

1. Im Umkreis von 2 km, vom Sitz der Taxifirma aus gerechnet, dürfen keine Leerkilometer berechnet werden.

2. Bei Fahrten ausserhalb dieses Umkreises dürfen Leerkilometer nur für diejenigen Strecken berechnet werden, auf welchen Hin- und Rückfahrten mit leerem Fahrzeug erfolgen.

1. Die Taxen für Fernfahrten (über 30 km einfache Fahrt) können berechnet werden nach Spezialtarif.

2. Fahrten für besondere Anlässe: Die Taxen für Hochzeitsfahrten, Alteleutefahrten, Fahrten von Kindern ohne erwachsene Begleitperson usw. können berechnet werden nach Spezialtarif.

1. In den Taxis sind die Anschriften «Trinkgeld inbegriffen» und das angewendete Taxensystem mit den Preisen anzubringen.

1. Diese allgemein verbindliche Tarifordnung tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft.

2. Die Taxi-Verordnung vom 23. Januar 1995 wird aufgehoben.

3. Künftige Anpassungen können beantragt werden, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise sich um mindestens 5 Punkte verändert hat. Basis ist der Index per Oktober 2008 (105.7, Mai 2000 = 100 Punkte) oder wenn erheblich gestiegene, sachlich nachvollziehbare Mehrkosten der Taxibetriebe für eine Anpassung der Tarife sprechen.

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