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546.11 VGTaP CH-BL

§ 1 Verordnung zum Gesetz über den Betrieb von Taxis und anderen gewerbsmässigen Personentransporten (VGTaP) - Geltungsbereich

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§ 1 VGTaP · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt den Vollzug des Gesetzes über den Betrieb von Taxis und anderen gewerbsmässigen Personentransporten (GTaP).

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