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CH-BL
§ 5 Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien - Tieferes Zutrittsalter in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person
Öffentliche Filmvorführungen
§ 5 Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien · Tieferes Zutrittsalter in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person
1. In Begleitung einer erziehungsberechtigten oder von dieser bevollmächtigten erwachsenen Person dürfen Kinder und Jugendliche öffentliche Filmvorführungen besuchen, wenn sie das für den besuchten Film geltende Zutrittsalter nicht um mehr als drei Jahre unterschreiten.
2. Die Medienkommission kann in besonderen Fällen das tiefere Zutrittsalter einschränken oder aufheben, wenn dieses die geistig-seelische Entwicklung oder das soziale Verhalten von Kindern oder Jugendlichen gefährdet.