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545 CH-BL

§ 13 Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien - Strafbestimmung

Strafbestimmung
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§ 13 Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien · Strafbestimmung

1. Wer vorsätzlich

a. die zeitliche Beschränkung gemäss § 3 missachtet,

b. gegen die Bestimmungen des Jugendschutzes gemäss den §§ 4 - 8 verstösst,

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