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545 CH-BL

§ 10 Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien - Aufgabenbereich

Medienkommission
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§ 10 Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien · Aufgabenbereich

1. Die Medienkommission ist zuständig für

a. die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes;

b. die Festlegung von Altersgrenzen gemäss den §§ 4, 5 und 8;

c. die Anerkennung von Bewertungssystemen oder Herstellerempfehlungen.

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