Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
543 CH-BL

§ 9 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) - Aufhebung bestehender Bewilligungen

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 EG BGS · Aufhebung bestehender Bewilligungen

1. Die bestehenden Bewilligungen für Spielautomaten und Spiellokale ohne Gewinnausgabe nach dem Gesetz vom 18. Mai 2000 über Spielautomaten, Spiellokale und Spielbanken werden mit Inkrafttreten dieses Erlasses aufgehoben.

← § 8 EG BGS Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) - Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →