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543 CH-BL

§ 2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) - Grossspiele

Zulässigkeit von Geldspielen
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§ 2 EG BGS · Grossspiele

1. Im Kanton Basel-Landschaft sind sämtliche im Geldspielgesetz vorgesehenen Grossspiele zugelassen.

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