543.42
CH-BL
§ 6 Verordnung über den Swisslos-Spielsucht-Fonds - Bemessung der Beiträge
§ 6 Verordnung über den Swisslos-Spielsucht-Fonds · Bemessung der Beiträge
1. Die Beitragshöhe bemisst sich an den Gesamtkosten der finanzierten Massnahme, dem anteilsmässigen Bezug zur Spielsuchtthematik, dem Eigenfinanzierungsgrad und der Beteiligung Dritter.