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543.42 CH-BL

§ 6 Verordnung über den Swisslos-Spielsucht-Fonds - Bemessung der Beiträge

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§ 6 Verordnung über den Swisslos-Spielsucht-Fonds · Bemessung der Beiträge

1. Die Beitragshöhe bemisst sich an den Gesamtkosten der finanzierten Massnahme, dem anteilsmässigen Bezug zur Spielsuchtthematik, dem Eigenfinanzierungsgrad und der Beteiligung Dritter.

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