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543.4 GSK CH-BL

Art. 4 Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) - Zusammensetzung

Die interkantonale Trägerschaft Geldspiele - Aufgaben und Organisation - Die Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (FDKG)
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Art. 4 GSK · Zusammensetzung

1. Die Kantone entsenden je ein Regierungsmitglied in die FDKG.

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