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543.4 GSK CH-BL

Art. 20 Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) - Rechtsform, Sitz und Organe

Die interkantonale Geldspielaufsicht (GESPA) - Aufgaben und Organisation - Allgemeines
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Art. 20 GSK · Rechtsform, Sitz und Organe

1. Die GESPA ist eine interkantonale öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern.

2. Sie verfügt über die folgenden Organe

a. den Aufsichtsrat;

b. die Geschäftsstelle;

c. die Revisionsstelle.

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