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543.12 CH-BL

§ 8 Verordnung über den Swisslos-Fonds - Beitragsempfänger

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§ 8 Verordnung über den Swisslos-Fonds · Beitragsempfänger

1. Beiträge können geleistet werden an

a. gemeinnützige, kulturelle und soziale Institutionen, Vereinigungen, Stiftungen und Unternehmen;

b. Vereine im Kanton Basel-Landschaft;

c. Einzelpersonen.

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