Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
543.12 CH-BL

§ 7 Verordnung über den Swisslos-Fonds - Ausschluss von Beiträgen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Verordnung über den Swisslos-Fonds · Ausschluss von Beiträgen

1. Keine Beiträge werden gewährt an

a. * laufende und wiederkehrende Betriebskosten von Institutionen; vorbehalten bleibt § 2 Abs. 7;

b. ordentlichen Gebäudeunterhalt von kulturellen und sozialen Einrichtungen;

c. Fachtagungen und Konferenzen;

d. Herstellung, Publikation und Vertrieb von Lehrmitteln;

e. Äufnungen von Fonds und Vereinsvermögen;

f. Nach- und Restfinanzierungen, nachträgliche Übernahme von Defiziten;

g. bereits in Realisation befindliche Projekte;

h. nicht öffentliche Vereinsanlässe und Aktivitäten;

i. Benefizveranstaltungen;

j. * Projekte von Direktionen, Dienststellen und Abteilungen der kantonalen Verwaltung, von Gemeinden und Schulen aller Bildungsstufen gemäss Bildungsgesetzgebung, die der Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe dienen.

← § 6 Verordnung über den Swisslos-Fonds Zuweisung der Swisslos-Mittel § 8 Verordnung über den Swisslos-Fonds →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →